Teil II: Die zehn Kapitel

Kapitel 8: Recht und Verantwortung

Teil II: Die zehn Kapitel

Kapitel 8: Recht und Verantwortung

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Was gilt, was droht, was deine Pflicht ist, und wo deine eigene Haftung beginnt

Hinweis zur Einordnung, bitte zuerst lesen

Dieses Kapitel macht dich nicht zur Juristin. Es gibt dir Orientierung, damit du im Ernstfall nicht aus Unsicherheit das Falsche tust. Es ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall. Zwei Dinge musst du wissen. Erstens: Manche Pflichten sind landesrechtlich geregelt. Zweitens: Das Strafrecht rund um Deepfakes ist in Bewegung, einzelne Paragrafennummern können sich ändern. Deshalb setzt dieses Kapitel bewusst auf das, was hält. Der Schutz, auf den es ankommt, steht längst im geltenden Recht.

Der Weckruf

Am Küchentisch, nach dem Deepnude-Fall in der Klasse. Drei Meinungen, alle mit voller Überzeugung. „Also wenn das KI-generiert ist, ist das doch gar nicht strafbar, ist ja kein echtes Bild.“ „Wir müssen sofort zur Polizei, sonst machen wir uns strafbar, wenn wir es nicht anzeigen.“ „Der andere Junge ist erst dreizehn, dem passiert sowieso nichts.“

Drei Sätze, drei Irrtümer. Nicht das fehlende Recht ist die Gefahr, sondern das gefühlte Recht, die selbstsichere Halbwahrheit, nach der dann gehandelt wird.

Der Befund: Das meiste ist längst strafbar, auch ohne neues Gesetz

Der hartnäckigste Mythos zuerst: „KI-Bilder sind ja nicht strafbar.“ Falsch. Die missbräuchliche Erstellung und Verbreitung von Deepfakes ist nach geltendem Recht bereits strafbar, je nach Fall über Verleumdung (Paragraf 187 StGB), die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (Paragraf 201a StGB) und das Recht am eigenen Bild (Paragraf 33 KunstUrhG). Und, entscheidend, über die Paragrafen 184b, 184c StGB, Verbreitung, Erwerb und Besitz von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger.

Bei sexualisierten Darstellungen von Minderjährigen gilt das absolute Besitz- und Verbreitungsverbot, und es erfasst KI-generierte Bilder mit. Ob mit Kamera fotografiert oder aus einem Foto errechnet, macht rechtlich keinen entscheidenden Unterschied. Das Kind, das heute vor dir steht, ist schon jetzt geschützt, auch ohne das perfekte neue Deepfake-Gesetz.

Der Spiegel: Zwei juristische Fehlhaltungen, und beide sind bequem

Fehlhaltung 1, der Hobby-Jurist. Man hat mal etwas gehört, sagt es mit fester Stimme, und danach wird gehandelt: das Bild zur Beweissicherung gespeichert (strafbar, Kapitel 6), das andere Kind allein verhört, öffentlich vorverurteilt. Wer unsicher ist, sagt „das klären wir mit Fachleuten“. Das ist die einzig saubere Antwort.

Fehlhaltung 2, die Rechts-Lähmung. Aus Angst, etwas falsch zu machen, tut man lieber gar nichts. Aber Nichtstun ist auch eine Entscheidung, die schlechteste. Du musst das Recht nicht beherrschen. Du musst nur zwei Dinge wissen: dass es dieses Verhalten verbietet, und wen du als Nächstes holst.

Der Denkfehler, der beiden zugrunde liegt: „Es gibt noch kein spezielles Gesetz“ heißt nicht „es ist erlaubt“. Ein fehlender Spezialparagraf bedeutet nur, dass ein anderer greift, oder das Zivilrecht.

Das Werkzeug, Teil 1: Was schon jetzt gilt (die Kurzkarte)

Merke sie nicht auswendig, wisse, dass es sie gibt.

Paragraf 201a StGB. Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Das Arbeitspferd bei bloßstellenden Bildern.

Paragrafen 184b, 184c StGB. Verbreitung, Erwerb und Besitz von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger. Absolut, KI-Bilder eingeschlossen. Der Grund, warum niemand, auch keine Eltern, solche Bilder speichern oder weiterleiten darf.

Paragraf 176 ff. StGB. Sexueller Missbrauch von Kindern, einschließlich Cybergrooming. Strafbar, oft schon im Versuch.

Paragraf 253 StGB. Erpressung, der Kern von Sextortion.

Paragrafen 185 ff. StGB. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, der Alltag vieler Cybermobbing-Fälle.

Paragraf 33 KunstUrhG. Recht am eigenen Bild, das unbefugte Verbreiten von Bildnissen ist strafbar.

Neue Deepfake-Tatbestände (in Arbeit). Verbessern vor allem den Schutz erwachsener Betroffener. Für Familien nicht tragend, weil die bestehenden Normen bei Minderjährigen längst greifen. Aktuellen Stand vor jeder Berufung kurz prüfen.

Dazu, oft vergessen: das Zivilrecht. Unabhängig vom Strafrecht können Betroffene Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Strafunmündig heißt nicht folgenlos.

Das Werkzeug, Teil 2: Wer wird bestraft? (Die Altersfrage)

Der dritte Weckruf-Mythos, „der ist doch erst dreizehn“, enthält ein Körnchen Wahrheit und einen großen Irrtum.

Das Körnchen: Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig (Paragraf 19 StGB). Ein dreizehnjähriger Täter wird nicht strafrechtlich verurteilt.

Der Irrtum: Daraus folgt nicht „es passiert nichts“. Es greifen andere Ebenen, Jugendamt und Familiengericht (Schutz und Hilfe, nicht Strafe), zivilrechtliche Haftung und die Aufsichtspflicht der Eltern (Paragraf 832 BGB) sowie schulische Maßnahmen. Bei 14- bis 17-Jährigen gilt das Jugendstrafrecht (JGG) mit dem Leitgedanken Erziehung vor Strafe.

Das Werkzeug, Teil 3: Deine Verantwortung, nach zwei Seiten

Für Eltern hat das Recht eine Doppelrolle, die Lehrkräfte so nicht haben.

Wenn dein Kind Opfer ist. Es gibt keine allgemeine Anzeigepflicht, du machst dich in aller Regel nicht strafbar, wenn du nicht selbst zur Polizei gehst (Paragraf 138 StGB erfasst nur bestimmte geplante Schwerstdelikte). Aber die Anzeige ist bei sexualisierten Bildern von Minderjährigen dringend zu empfehlen, weil nur die Polizei das Material rechtssicher sichert. Und: das Bild niemals selbst anfassen (Welt B, Kapitel 6).

Wenn dein Kind Täter ist. Hier kommt deine eigene Haftung ins Spiel. Die Aufsichtspflicht (Paragraf 832 BGB) kann bedeuten, dass du zivilrechtlich für Schäden mithaftest, die dein Kind angerichtet hat, je nachdem, ob du deiner Aufsicht angemessen nachgekommen bist. Das ist kein Grund zur Panik, aber der stärkste denkbare Grund für die Prävention aus Kapitel 5: Ein Kind, das weiß, dass Weiterleiten strafbar ist, wird seltener zum Täter, und schützt damit auch dich.

Der Kasten, der über allem steht

Dies ist keine Rechtsberatung. Dieses Kapitel gibt Orientierung, nicht Urteilssprüche. Jeder Einzelfall kann anders liegen, Landesrecht und Fallgestaltung entscheiden. Für die verbindliche Beurteilung sind Polizei, Fachberatung und im Zweifel Anwaltschaft zuständig. Wer das ernst nimmt, schützt nicht nur das Kind, sondern auch sich selbst.

In einem Satz

Das meiste ist längst strafbar, bei Minderjährigen greifen die Paragrafen 184b und 184c auch für KI-Bilder, Kinder unter 14 sind strafunmündig, aber nie folgenlos, es gibt keine allgemeine Anzeigepflicht, aber das Bild fasst du niemals selbst an, und wenn dein Kind Täter wird, kann über Paragraf 832 BGB deine eigene Haftung berührt sein.

Am Rand notiert (der zynische Kasten)

Wenn du eine einzige Geschichte brauchst, die den Dinosaurier und den Kometen bebildert, dann ist es die der Deepfake-Gesetzgebung. Ein Anlauf scheitert, ein Regierungswechsel kommt dazwischen, Fachleute ringen um die Formulierung des Wortes „Deepfake“, und während die Paragrafen reifen, hat sich die Technik mehrfach neu erfunden. Kein Vorwurf: Rechtsstaat braucht Sorgfalt, und Sorgfalt braucht Zeit. Es ist nur die nüchterne Erinnerung, warum du nicht auf das perfekte Gesetz warten kannst. Dein Kind hat nichts davon, dass irgendein Paragraf vielleicht nächstes Jahr in Kraft tritt. Es braucht dich, mit dem Recht, das schon da ist. Und das ist mehr als genug.

Quellen (Kapitel 8)

Bestehende Rechtsgrundlagen (tragend): Paragrafen 184b, 184c StGB; 201a StGB; 185 ff. StGB; 33 KunstUrhG; 176 ff. StGB; 253 StGB; 19 StGB; JGG; 832 BGB (Aufsichtspflicht); 203 StGB. gesetze-im-internet.de

Zum laufenden Gesetzgebungsverfahren (neue Deepfake-Tatbestände, vor allem für Erwachsene): aktueller Stand über Bundesjustizministerium und Bundestags-Drucksachen. Dieses Buch stützt sich bewusst auf geltendes Recht.

Internet-ABC: Strafbare Inhalte im Klassenchat; klicksafe: Sexualisierte Gewalt durch Bilder.

Quellen-Ehrlichkeit. Das Deepfake-Strafrecht ist ein bewegliches Ziel, neue Tatbestände sind im Verfahren, Paragrafennummern und Strafrahmen können sich ändern. Dieses Kapitel steht deshalb bewusst auf den bestehenden Normen, die bei Minderjährigen längst greifen. Vor jeder Berufung auf einen konkreten neuen Paragrafen den aktuellen Stand prüfen. Die Ausführungen zur eigenen Aufsichtshaftung sind allgemein gehalten, ob und wie Paragraf 832 BGB im Einzelfall greift, hängt stark vom konkreten Verhalten ab und gehört anwaltlich geprüft.

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