Teil VII: Zum Nachschlagen
FAQ: Die häufigsten Fragen von Eltern
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Vieles davon steht ausführlich in den Kapiteln. Diese Liste ist die schnelle Antwort plus der Verweis, wo es genauer nachzulesen ist.
F: Darf ich das Bild ansehen, um zu verstehen, worum es geht? A: Bei einer sexualisierten Darstellung einer minderjährigen Person: nein, auch als Elternteil nicht. Nicht ansehen, nicht speichern, nicht weiterleiten. Du musst den Inhalt nicht kennen, um zu handeln. (Kapitel 6 und 8, Karte 1.)
F: Muss ich zur Polizei, oder darf ich? A: Es gibt keine allgemeine Anzeigepflicht. Aber zu Hause entscheidest du, und bei sexualisierten Bildern Minderjähriger ist die Anzeige dringend empfohlen. In der Schule entscheidet die Schulleitung über den schulischen Teil, sprecht euch also ab. (Kapitel 8, Karte 5.)
F: Darf ich Screenshots zur Beweissicherung machen? A: Es kommt auf den Inhalt an. Bei Cybermobbing, Drohungen oder Fake-Profilen: ja, mit Datum und URL, erlaubt und sinnvoll. Bei sexualisierten Bildern Minderjähriger: niemals. Dann gilt Finger weg, das Material sichert die Polizei. (Karte 1, Beweissicherungs-Falle.)
F: Der Täter ist erst 13. Passiert dann überhaupt etwas? A: Ja. Strafunmündig heißt nicht folgenlos: Jugendamt, Familiengericht, zivilrechtliche Haftung (auch der Eltern) und Schulmaßnahmen greifen. (Kapitel 8.)
F: Sind KI-Nacktbilder überhaupt strafbar? Es ist doch „keine echte Person“. A: Bei Minderjährigen ja. Die einschlägigen Paragrafen erfassen auch KI-Bilder. Der Mythos „nicht echt, nicht strafbar“ ist falsch. (Kapitel 8.)
F: Bekommen wir das Bild wieder aus dem Netz? A: Vollständig oft nicht, aber die Verbreitung lässt sich deutlich eindämmen. Take It Down (unter 18) und StopNCII (ab 18) arbeiten mit Fingerabdrücken, ohne dass das Bild hochgeladen wird, und dein Kind kann das gemeinsam mit dir selbst anstoßen. (Kapitel 6.)
F: Mein Kind will es mir nur erzählen, wenn ich verspreche, es niemandem zu sagen. Was tue ich? A: Kein Geheimhaltungsversprechen. Der Merksatz: „Ich bin froh, dass du zu mir kommst. Ich helfe dir und bin ehrlich. Vielleicht hole ich Hilfe, aber nichts über deinen Kopf hinweg.“ (Kapitel 7, Karte 4.)
F: Soll ich Details erfragen, damit ich alles genau weiß? A: Nein. Wenig fragen, nie suggestiv. Ungeübtes Ausfragen kann Beweise entwerten und dein Kind belasten. Du bist die Brücke, nicht die Ermittlerin. (Kapitel 7.)
F: Soll ich das Handy einkassieren und alles kontrollieren? A: Verständlich, und trotzdem ein Bumerang. Ein überwachtes Kind versteckt mehr und kommt beim nächsten Mal nicht zu dir. Kontrolle schützt nicht, Beziehung schon. Heimliches Löschen vernichtet zudem im Ernstfall Beweise. (Kapitel 1 und 5.)
F: Was ist, wenn mein eigenes Kind der Täter ist? A: Am Verhalten ansetzen, nicht am Charakter, Grenze ziehen ohne zu erniedrigen, denn Scham lehrt Verstecken, nicht Verantwortung. Und die Verleugnung („nicht mein Kind“) ist der tückischste Reflex von allen. (Kapitel 1, 3 und 7, Karte 4.)
F: Ab wann muss ich mir wegen eines Chatbots Sorgen machen? A: Nicht wegen der Nutzung an sich, wohl aber, wenn der Bot echte Freunde, Schlaf oder Gespräche ersetzt, oder wenn er romantisch wird oder nach Fotos fragt. Reden schlägt sperren. (Karte 12 des Eltern-Sets, Karte C5 des Jugend-Sets.)
F: Wirkt mein Kind nach so einem Vorfall verzweifelt, was hat dann Vorrang? A: Alles andere wartet. Seelische Not hat Vorrang vor jedem Meldeweg: ansprechen, dableiben, Hilfe holen. (Krisenkapitel in Teil V, Karte 13.)