Teil IV: Der Übungsteil: Fünf Fälle für Eltern

Fall 3: Das geteilte Vertrauen

Teil IV: Der Übungsteil: Fünf Fälle für Eltern

Fall 3: Das geteilte Vertrauen

Kapitel 28 von 42 · 1 Min. Lesezeit · 0% des Buches gelesen

Deine 15-jährige Tochter und ihr Freund haben sich getrennt. Jetzt erfährst du: Sie hatten einvernehmlich intime Bilder getauscht, und er droht, sie zu verschicken.

In welcher Zone? Zone 3, sobald gedroht oder verbreitet wird. Bei Minderjährigen gilt das absolute Verbot unabhängig von der ursprünglichen Einvernehmlichkeit.

Der erste richtige Schritt: Deine Tochter schützen und nicht beschämen, also kein „warum hast du das überhaupt geschickt“. Die Verantwortung liegt allein beim Drohenden. Dann: nichts löschen, dokumentieren (die Drohnachrichten, nicht die Bilder), Polizei.

Die Fallen: Der eigenen Tochter eine Mitschuld geben. Die Drohung als „Teenager-Drama“ abtun. Selbst beim Ex-Freund oder seinen Eltern „klären wollen“. Das kann eskalieren und Beweise gefährden.

Auflösung: Die Drohung, intime Aufnahmen zu veröffentlichen, ist der Kern der Sextortion und eine Straftat. Take It Down kann vorsorglich Fingerabdrücke der Bilder hinterlegen, ohne dass sie hochgeladen werden. Und der Satz, der jetzt zählt, steht in Kapitel 7: glauben, Schuld verorten, zugewandt bleiben.

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