Teil IV: Der Übungsteil: Fünf Fälle für Eltern
Fall 2: Der nette Unbekannte im Spiel
Kapitel 27 von 42 · 1 Min. Lesezeit · 0% des Buches gelesen
Dein elfjähriger Sohn erzählt beim Abendessen beiläufig, ein „Freund“ aus einem Online-Spiel wolle, dass er ihm ein Foto ohne T-Shirt schickt, und habe gesagt, das solle ihr Geheimnis bleiben.
In welcher Zone? Zone 3. Das ist Cybergrooming, unabhängig davon, ob schon ein Bild geflossen ist.
Der erste richtige Schritt: Ruhig bleiben und dein Kind loben, dass es davon erzählt. Kein Verhör, keine Panik am Tisch. Danach, ohne dein Kind daneben: dokumentieren, was du weißt, und die Polizei kontaktieren.
Die Fallen: Das Kind ausfragen und Details ausmalen lassen. Ihm Angst machen oder Vorwürfe („warum redest du überhaupt mit Fremden?“). Selbst mit dem Fremden Kontakt aufnehmen, um ihn „zu stellen“.
Auflösung: Grooming läuft über Vertrauen, Isolation und Geheimhaltung, oft über Spiele. Schon der Versuch ist strafbar. Das Geheimnis-Motiv ist das Alarmsignal, und genau dafür habt ihr (hoffentlich) die Geheimnisse-Regel aus dem Familienteil. Dein Kind hat alles richtig gemacht, und genau das sagst du ihm.