Teil IV: Der Übungsteil: Fünf Fälle für Eltern
Fall 1: Das Bild in drei Chats
Kapitel 26 von 42 · 1 Min. Lesezeit · 0% des Buches gelesen
Deine 14-jährige Tochter kommt aus der Schule, ist ganz still und hält dir irgendwann ihr Handy hin: ein KI-Nacktbild von ihr, erstellt aus einem Klassenfoto, seit gestern in mehreren Klassenchats.
In welcher Zone? Zone 3. Sexualisierte Darstellung einer Minderjährigen. Ernstfall, sofort.
Der erste richtige Schritt: Dich fangen, dann den ersten Satz sagen: „Ich glaube dir. Das war nicht deine Schuld. Wir gehen da gemeinsam durch.“ Das Bild nicht ansehen, nicht speichern, nicht weiterleiten.
Die Fallen: Das Bild „zur Beweissicherung“ auf dein Handy holen. Sofort die Eltern der mutmaßlichen Täter anrufen oder in den Klassenchat schreiben. Deiner Tochter Vorwürfe machen („welches Foto hast du überhaupt gepostet?“).
Auflösung: Die 60-Minuten-Reihenfolge aus Kapitel 6: dich fangen, schützen, stoppen, eskalieren. Über die Polizei entscheidest du, und bei einem solchen Bild ist sie dringend empfohlen. Löschweg: Take It Down (unter 18), gemeinsam mit deinem Kind, ohne dass das Bild irgendwo hochgeladen wird. Die Schule informierst du, weil es dort Kreise zieht. Und danach gilt Kapitel 7: wenig fragen, viel aushalten.